Definition: "Schwamm" im Haus/ in Gebäuden

Vorbemerkung: Der Begriff "Schwamm" für Hausfäulepilze/Bauholzpilze ist unglücklich und zu vermeiden. Die lexikalen Bedeutungen sind oft ungenau und die technische Bedeutung ist zu weit entfernt von der menschlicher Erfahrung.

Schwamm: Sammelbezeichnung für Befall verbauten Holzes in Gebäuden durch verschiedene holzzerstörende Basidiomyceten, z. B. die Hausschwämme (Serpula spp.), die Weißen Porenschwämme (Antrodia & Oligoporus spp.) und die Kellerschwämme (Coniophora spp.), unter explizitem Ausschluss von Weißfäule-Erregern, Moderfäule-, Bläue-, Schimmel-, Schlauch- und Schleimpilzen. Eine sinnvolle, kurze Definition wäre: "Braunfäule erregende, häufige Hausfäulepilze, die den Begriff "Schwamm" im Namen tragen".
Häufig sind holzzerstörende Pilze/Gattungen zu nennen, wenn sie nach wissenschaftlich publizierten Studien in Gebäuden eine Häufigkeit von mehr als 5%  haben, so z. B. bei THEDEN (1952), WAZNY / CZAJINIK (1963), HARMSEN (1966), WAZNY / CZAJINIK (1973), RAFALSKI / KIRK (1972), SCHULZE-DEWITZ (1981), SCHULZE-DEWITZ (1985), KOCH (1985), PAAJANEN / VIITANEN (1989), GUILLITTE (1992), ALFREDSEN et al. (2005), HUCKFELDT (2006, 2007b, 2011, 2015). Andere Arten bzw. Pilz-Gruppen sollten im Zusammenhang mit Hausfäulepilzen nicht als Schwamm bezeichnet werden. (T. Huckfeldt)

Die lexikalische Bedeutung ist meist weiter gefasst:
Schwamm: Sammelbezeichnung für holzzerstörenden Befall verbauten Holzes in Gebäuden durch verschiedene Pilze, z. B. den Echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) und die Kellerschwämme (Coniophora spp.), ... nach MEYER (1990) oder
Schwamm: "... für Pilzbefall des Holzes in Gebäuden. Der Begriff Schwamm ist nicht so auszulegen, dass er nur für den gefürchteten Echten Hausschwamm [Serpula lacrymans] gilt. Auch andere in Gebäuden Holzfäule [also Weiß- und Braunfäule] bewirkende Pilze fallen unter den Begriff Schwamm. ..." (LOHMANN 2003).

Die technische Bedeutung ist enger gefasst:
Schwamm (in der Mauerwerksbehandlung): Ein Schwammsperrmittel ist ein Mittel zur Mauerwerks-Behandlung um das Durchwachsen des Echten Hausschwammes zu verhindern (nach DIN 68800-4 2012). Seit Jahren gibt es keine Sperrmittel zur Mauerwerks-Behandlung gegen andere Hausfäulepilze (z. B. ANONYMUS 2007). In der Prüfung der Wirksamkeit von Mauerwerks-Fungiziden ist nur der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) obligatorisch. Andere Pilzarten könnten mit dem Test geprüft werden (DIN V, ENV 12404 1997), es fehlt jedoch die Notwendigkeit.

Schwammurteil:
Die rechtliche Bedeutung im Urteil vom 27. Juni 2012 (BGH) ist weit gefasst.
Das Urteil mag dem beurteilten Fall gerecht werden, sollte jedoch nicht verallgemeinert werden. Es folgt vereinfacht der lexikalischen Bedeutung.

Hinweis:
In Verträgen (z. B. Kaufverträge, Versicherungspolicen) sollte der Begriff "Schwamm" vermieden werden, da er nicht eindeutig definiert ist. Besser wäre es, die Arten mit lateinischen Namen aufzuzählen, die im Vertrag aus- oder eingeschlossen werden sollen. Auch Begriffe wie Bauholz-, Gebäude-, Nassfäule- und Trockenfäule-Pilz sollten nicht in Verträgen gebraucht werden.

Rotrandiger Baumschwamm

Abb. 1: Fruchtkörper eines Rotrandigen Baumschwammes (Fomitopsis pinicola) an einem Baumstumpf;  ist der Pilz ein Schwamm?

Merkblatt zum Begriff des Schwamms. - Definition eines schwammigen Wortes (pdf-Datei)

zurück; Autor: Dr. rer. nat. T. Huckfeldt; Startseite hier klicken; Impressum, Datenschutz