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Bewuchs von Holz durch Bläuepilze

 

Unter den Begriffen "Verblauen", "Bläue" und "Bläuebefall" versteht man die farbliche Veränderung des Holzes durch Bläuepilze (Butin 1961). Bei starker Verblauung vermindern sich die mechanischen Eigenschaften geringfügig, ohne dass es - z. B innerhalb von drei Monaten an Kiefernholz - zu deutlichen Masseverlusten kommt (Pechmann et al. 1964, Wingfield et al. 1999). Ein Grund für diese relativ unbedeutenden Veränderungen der mechanischen Eigenschaften könnte das geänderte Aufnahmeverhalten für Luftfeuchtigkeit sein: Verblautes Holz zeigt bei gleicher Luftfeuchte eine höhere Holzfeuchte (Thunell 1952). Je höher nun aber die Holzfeuchte, desto mehr sinken Druck- und Zugfestigkeit ab, so dass es zu einem sekundären Effekt der Minderung der Festigkeit kommt. Höhere Holzfeuchten können zudem die Attraktivität des Holzes für andere Holzzerstörer wie Insekten und Fäulepilze steigern. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Ob dadurch z. B. eine Eignung als Fassadenbrett in Frage gestellt wird, scheint nicht wahrscheinlich (siehe Zulässigkeiten von Bläue nach DIN 4974-1 und DIN EN 1611-1).

Verblautes Holz ist nach DIN 4974-1 und gemäß den Tegernseer Gebräuchen für Bauschnittholz, das nach Tragfähigkeit bemessen wird, in Grenzen zulässig (Einzelheiten in der Norm). Andererseits ist verblautes Holz nach DIN EN 1611-1 (1999) in den Klassen G2/G4-0 und G2/G4-1 "Sortierung nach dem Aussehen von Nadelholz Teil 1" nicht zulässig. In den Klassen G2/G4-2 zu 20% der Fläche und G2/G4-3 sowie G2/G4-3 zu 100% der Fläche ist es wieder zulässig (für Einzelheiten siehe in der Norm).

Schimmel- und Bläuepilze können die Entwicklung von Insektenlarven beschleunigen, aber auch stören. So wirken z. B. auf die Entwicklung des Hausbocks folgende Arten positiv: z. B. Aureobasidium pullulans, und Sclerophoma pityophila. Negativ wirken folgende Pilze: z. B. Aspergillus flavus und Trichoderma viride (Becker 1968). In jedem Fall ist ein sich entwickelnder Bläuepilzbefall ein Hinweis auf eine lang anhaltende hohe Holzfeuchtigkeit. Dies kann auf einen fehlenden baulichen Holzschutz hinweisen.

Bei Wiederbefeuchtung ist mit erneutem Aufleben zu rechnen. Wie lange Bläuepilze überdauern können, ist unsicher. Die Luftbläuepilze wachsen noch nach zehn Jahren Lagerung bei 30-40 % r. L. wieder aus (Zimmermann und Butin 1973). Da die Sporen allgegenwärtig sind, ist aber auch eine Neuinfektion jederzeit möglich. Im waldnahen Bereich ist mit Sporenanflug jederzeit zu rechnen.

Jedes Splintholz verblaut (Bavendamm 1954), Kiefernsplintholz wird dies im besonderen Maß zugeschrieben (Butin 1965).  Da Bläuepilze sich von Kohlehydraten und Zucker aus dem Splintholz ernähren, während sie sich im Kernholz weniger ansiedeln, ist es im allgemeinen empfehlenswert, für Außenverkleidungen Holzplanken mit einem nicht zu hohen Splintholzanteil (besser nur Kernholz) zu verwenden (siehe oberes Bild rechts). Alternativ kann ein geprüftes (RAL - siehe Holz-schutzmittelverzeichnis; Anonymus 2008; immer aktuell unter: www.dibt.de), richtig eingesetztes Bläueschutzmittel verwendet werden. Ein dauerhafter, pflegefreier Holzschutz gegenüber Bläuepilze ist mit einer chemischen Bekämpfung nicht erreichbar (Wälchli 1969).

"Will man das Fassadenholz vor Bläuepilzen schützen, muss eine fungizide Behandlung vor der Montage an allen Seiten der Holzplanken stattfinden. Ein nachträgliches Streichen der Außenseite der Holzplanken mit einer fungiziden Lasur/Farbe wäre nicht sinnvoll, da Bläuepilze, die die ganze Plankenstärke befallen haben, durch ihre mechanische Kraft einen Anstrich beschädigen." (Butin 1961).

Die sich unter der Lackschicht entwickelnden Fruchtkörper der Bläuepilze können nach Monaten die Lackschicht durch die Bildung von Fruchtkörpern Hochdrücken und dann die Beschichtung und damit das Holz schädigen - "die Bläue schlägt durch" (Butin 1961). Besonders gefährdet sind Verbindungsstellen sowie sägerau gestrichene Hölzer, da hier einzelne Holzfasern die Lackschicht durchdringen und durch diese "Öffnungen" Bläue- und auch Fäulepilze ins Holz einwachsen. Weil dies so ist, werden Bläueschäden bis auf die natürliche Farbe abgeschliffen (so sie nicht hinnehmbar sind). Ist dies nicht möglich, werden sie ersetzt (Böttcher und Zimmermann 1998). Es folgt eine bläuewidrige Behandlung (Tretter 2004).

Beim Imprägnieren und Lackieren können bei verblautem Holz jedoch auch weitere Schäden entstehen, wenn Schutzmittel nicht gleichmäßig eindringen oder Lacke, Öle und Lasuren nicht richtig haften (Mahlke et al. 1950, Schmidt 2006). Die Tränkfähigkeit mit öligen Schutzmitteln ist vermindert, die mit wässrigen andererseits z. T. verbessert. Ferner kann es aufgrund der derbwandigen Hyphen zu einer erschwerten Austrocknung des befallenen Holzes kommen (Bellmann und Franck-Grossmann 1953).

Ist die schöne, natürlich graue Patina der Holzalterung nicht gewünscht (siehe unteres Bild rechts), sind breite Dachüberstände (baulicher Holz-schutz) und / oder verstärkte Pflege der Oberflächen nötig, dies sollte der Verbraucher wissen. Weietre Informationen finden Sie bei Huckfeldt (2008)

 

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Bläuepilze an Splintholz der Lärche - Larix sp.
 Vergrautes Holz der Lärche

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Autor: Dr. rer. nat. T. Huckfeldt

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