Institut für Holzqualität und Holzschäden - Dr. Rehbein und Dr. Huckfeldt |
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Definitionen: Schwamm |
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Schwamm: Sammelbezeichnung für verschiedene holzzerstörende Basidiomyceten, die verbautes Holz in Gebäuden befallen, z. B. die Hausschwämme (Serpula spp.), die Artengruppe
der Weißen Porenschwämme (Antrodia spp. = Braunfäuletrameten und Oligoporus spp. = Saftporlinge) und die Kellerschwämme (Coniophora spp.), unter explizitem Ausschluss von Weißfäule-Erregern,
Moderfäule-, Bläue-, Schimmel-, Schlauch- und Schleimpilzen. Eine sinnvolle, kurze Definition wäre: "Braunfäule erregende, häufige Hausfäulepilze, die den Begriff "Schwamm" im Namen/Gruppenbezeichnung tragen". Die lexikale Bedeutung ist meist weiter gefasst: Die technische Bedeutung ist deutlich enger gefasst: In Verträgen (z. B. Kaufverträge, Versicherungspolicen) sollte der Begriff "Schwamm" vermieden werden, da er nicht eindeutig definiert ist. Besser wäre es, die Arten mit lateinischen Namen aufzuzählen, die im Vertrag aus- oder eingeschlossen werden sollen. Auch Begriffe wie Bauholz-, Gebäude-, Nassfäule- und Trockenfäule-Pilz sollten nicht gebraucht werden. |
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Autor: Dr. rer. nat. T. Huckfeldt; Impressum, Datenschutz |
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